Insider Trades

Allgemeines zu Eigengeschäften

Um die Transparenz am Kapitalmarkt zu erhöhen und Marktmissbrauch durch den untersagten Insiderhandel entgengenzuwirken, unterliegen Geschäfte von Insidern der Mitteilungspflicht und werden offiziell überwacht. Die Überwachung solcher Insidergeschäfte übernehmen die nationalen Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörden. Sie sorgen dafür, dass der Missbrauch verhindert, Gesetze eingehalten und somit die Wertpapiermärkte fair und funktionsfähig bleiben.

Deutschland (Bafin)

Im Jahr 2002 wurde in § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) definiert, welche Geschäfte umgehend gemeldet und veröffentlicht werden müssen. Im Jahr 2004 wurden diese Regeln nochmals entscheidend angepasst, bevor ab 2016 die Gesetzessammlung zu Eigengeschäften von Führungskräften in Artikel 19 des Market Abuse Regulation (MAR) geregelt werden.

Die BaFin empfängt und veröffentlicht die Berichte über Eigengeschäfte in Deutschland. Dabei werden die Meldungen primär im Unternehmensregister persistiert. Das Übertragen in die eigene Datenbank kann bis zu mehrere Wochen dauern, da zuerst ein bürokratisches Verfahren vollendet werden muss. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Meldungen dann innerhalb von ein bis zwei Werktagen publiziert.

Vorschriften des Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

In Artikel 19 MAR sind Insider definiert als:

Personen mit Führungsaufgaben sowie Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen. Diese melden dem Emittenten oder dem Marktteilnehmer jede auf eigene Rechnung durchgeführte Transaktion in Bezug auf Aktien oder Schuldtitel dieses Emittenten oder in Bezug auf damit verbundene Derivate oder andere Finanzinstrumente.

Dabei bedeutet „Person in enger Beziehung“:

a) ein Ehegatte oder ein Partner, der nach innerstaatlichem Recht einem Ehegatten gleichgestellt ist

b) ein unterhaltsberechtigtes Kind im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht

c) ein Verwandter, der zum Zeitpunkt der betreffenden Transaktion seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt lebt

d) eine juristische Person, treuhänderisch tätige Einrichtungen oder eine Personengesellschaft, deren Geschäftsführungsaufgaben von einer Person mit Geschäftsführungsaufgaben oder von einer unter Buchstabe a), b) oder c) genannten Person wahrgenommen werden, die direkt oder indirekt von einer solchen Person kontrolliert wird, die zum Nutzen einer solchen Person gegründet wurde oder deren wirtschaftliche Interessen denen einer solchen Person im wesentlichen gleichwertig sind

Insiderlisten müssen detaillierte Angaben zu jeder Person enthalten, die über Insiderinformationen verfügt oder mit solchen in Kontakt kommen kann. Gemäß Art. 18 Marktmissbrauchsverordnung werden diese Listen (früher auch als Insiderverzeichnis bezeichnet) vom Emittenten geführt und sollen die Überwachung von Insidergeschäften erleichtern.

Weitere Informationen findest du in den FAQ der BaFin

Die Mitteilungen sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Transaktionsdatum an die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zu richten.

Meldepflichtig ist jede Transaktion, sobald innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtbetrag von 5 000 EUR erreicht ist. Der Schwellenwert von 5 000 EUR wird berechnet, indem alle Transaktionen von Eigengeschäften ohne Verrechnung addiert werden.

Durch eine von der BaFin verorndete Allgemeinverfügung, die ab dem 01 Januar 2020 gültig ist, wurde der Schwellenwert von 5 000 EUR auf 20 000 EUR angehoben.

USA (SEC)

Bereits im Securities Exchange Act von 1934  und dem Investment Company Act von 1940 wurde festgelegt, dass Eigengeschäfte der Aufsichtsbehörde U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) gemeldet werden müssen.

Die United States Securities and Exchange Commission (SEC) ist die Börsenaufsichtsbehörde der USA. Sie ist für die Kontrolle des Wertpapierhandels in den Vereinigten Staaten zuständig.
Sie wurde als Reaktion auf den Börsencrash von 1929 gegründet und überwacht seit dem den Handel an der Börse auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit.

Die SEC stellt sicher, dass die Unternehmen alle Informationen, die für die Anleger wichtig sein könnten, veröffentlichen. Darunter fallen auch getätigte Eigengeschäfte, die an die SEC gemeldet werden müssen.

Zur Übertragung von Informationen der Unternehmen an die SEC gibt es festgelegte Formular (Form).

Zur Meldung von Insider Trades gibt es folgende Formulare:

Form 3: Die Form 3 wird zur Meldung eines neuen Insiders genutzt. Diese wird häufig nach dem Börsengang eines Unternehmens genutzt, um die ersten Insider Trades zu melden. In dem Formular wird gemeldet, wieviele Anteile der neue Insider bereits besitzt.

Form 4: Die Form 4 ist die klassische Meldung eines Eigengeschäfts. Jeder Insider Trade muss über dieses Formular gemeldet werden, sofern er nicht über die Form 3 gemeldet wurde.

Form 5: Mit der Form 5 werden alle Trades des Fiskaljahres nachgemeldet, die bisher nicht über das Form 4 gemeldet wurden.

Trader Radar zeigt alle Transaktionen aus Form 4 und Form 5 an.

Als Insider gilt, wer mindestens einer der folgenden Kriterien entspricht:

  • Geschäftsführer der Firma (Director)
  • Mitarbeiter in einer Führungsposition (Officer)
  • 10%-Anteilseigner
  • Andere
    • Verwandte eines der anderen Insider
    • Verwandte Unternehmen, wie Tochtergesellschaften
    • Andere Führungspositionen (Vice President, Mitglied des Aufsichtsrat, ..)

Je nach Form gelten unterschiedliche Veröffentlichungspflichten:

Form 3: Die Mitteilungen sind innerhalb von 10 Tagen, nachdem die Person zu einem Insider wurde, an die zuständige Behörde zu richten.

Form 4: Die Mitteilungen sind innerhalb von zwei tagen nach dem Transaktionsdatum an die zuständige Behörde zu richten.

Form 5: Die Mitteilung sind innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Fiskaljahres an die zuständige Behörde zu richten.